Als Vertragsstaat des Kyoto-Abkommens und der Genfer Luftreinhaltekonvention hatte sich die Bundesregierung verpflichtet, das Erhebungssystem für ihre Emissionsdaten ständig zu verbessern. Das Umweltbundesamt hat das IZT deshalb beauftragt, die in Deutschland für 2004 vorliegenden „Emissionserklärungen“ systematisch zu analysieren. In den Emissionserklärungen mussten Unternehmen seit einigen Jahren ihren Schadstoffausstoß auflisten. Im Projekt untersuchte Sektoren sind stationäre Verbrennungsmotoren, Lager für flüssige und gasförmige Brennstoffe, Herstellung von Asphaltmischgut und Bitumen-Dachbahnen, die keramische Industrie, die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Tierkörperbeseitigung.

Zentrale Ziele des Forschungsvorhabens bestanden darin, die prinzipielle Eignung der deutschen Emissionserklärungen für die Emissionsberichterstattung das UBA zu prüfen, Unsicherheiten einzuschätzen und Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Emissionsfaktoren 1990 – 2010 zu treffen.

Ziel des Vorhabens war die Verbesserung des Emissionsinventars des Umweltbundesamtes, um Inventarlücken und -schwachstellen zu beheben. Zu diesem Zwecke erfolgte eine Auswertung der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, die für das Jahr 2004 flächendeckend für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen bei den Bundesländern vorlag.

Sektoraler Schwerpunkt des Vorhabens waren genehmigungsbedürftige stationäre Verbrennungsmotoranlagen.

Des Weiteren wurde für ausgewählte Schadstoffe das Emissionsverhalten von

  • Lageranlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe,
  • Anlagen zur Herstellung von Bitumen-Dachbahnen,
  • Anlagen zur Herstellung von Asphaltmischgut,
  • Anlagen zur Herstellung keramischer Produkte,
  • Anlagen zur Herstellung von Zellstoff, Papier und Druckerzeugnissen sowie von
  • Anlagen zur Tierkörperbeseitigung

analysiert.

Neben der Ableitung von teilweise technik- und/oder brennstoffspezifischen Emissionsfaktoren (Menge an Schadstoffemission pro Menge eingesetzten Brennstoffs oder pro Menge Produkt) für 2004 bestand ein zentrales Ziel des Vorhabens darin, die prinzipielle Eignung von Emissionserklärungen für die Nutzung im nationalen Emissionsinventar zu prüfen, Unsicherheiten einzuschätzen und Aussagen über den zeitliche Entwicklung der Emissionsfaktoren 1990 – 2010 zu treffen.

Folgendes sind Hintergrundinformationen:

Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), des Kyoto-Protokolls sowie der Genfer Luftreinhaltekonvention (UNECE) ist Deutschland dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu Luftschadstoffen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Zudem werden von der EU-Richtlinie zu Emissionsobergrenzen (National Emission Ceiling, NEC, Richtlinie 2001/81/EG) zuverlässige Prognosewerte gefordert, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung überprüfen zu können. In der Folge ergeben sich für Deutschland umfangreiche Verpflichtungen bei der Erstellung, Berichterstattung und Überprüfung der Emissionsinventare. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Emissionsinventare. Für die Emissionsinventare besteht das Ziel in der kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätskriterien Vollständigkeit, Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Genauigkeit.

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