Datenaustausch zwischen Emissionshandel und Nationaler Klimaschutzberichterstattung
Das Forschungsvorhaben arbeitete umfassend anonymisierte Daten des Emissionshandels für den Vergleich mit den Daten der Nationalen Klimaberichterstattung auf. Im Ergebnis sollte die nationale Klimaberichterstattung Deutschlands validiert werden, um so den immer strengeren internationalen Anforderungen seitens der EU und der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) zu genügen.
Die Emissionshandelsstelle am Umweltbundesamt erfasste die aktuellsten Daten über den Ausstoß von Treibhausgasen. Alle emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreiber (Kraftwerke, große Industriebetriebe) sind verpflichtet, jährlich ihre tatsächlichen Emissionen dorthin zu melden.
Diese Emissions-Meldungen wurden bisher aber nicht systematisch mit den Daten der nationalen Klimaschutzberichterstattung abgeglichen. Die Klimaberichterstattung berechnete die gesamten deutschen Emissionen, also auch diejenigen der nicht emissionshandelspflichtigen Sektoren (z.B. kleine Industriebetriebe, Haushalte, Verkehr, Landwirtschaft). Die IZT-Studie bereitete einen anonymisierten Abgleich zwischen beiden streng getrennt arbeitenden Datenbanken vor. Im Ergebnis sollte die nationale Klimaberichterstattung strengeren internationalen Anforderungen genügen. Dies war die Voraussetzung für die Teilnahme am internationalen Emissionshandel und an anderen flexiblen Mechanismen gemäß der UN-Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC).
In Deutschland wurden die Emissionen von Treibhausgasen (THG) in den beiden getrennten Systemen des Emissionshandels (ETS) und der Emissionsberichterstattung (National Inventory Report – NIR) erfasst: Unter dem ETS wurden die Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle am Umweltbundesamt (DEHSt) gemäß Monitoringberichten der emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreiber erfasst. Dies entspricht einem Bottom-up-Ansatz und spiegelte die tatsächlichen Emissionen der Anlagen wieder. Der Betrachtungsschwerpunkt lag dabei eher auf dem Output der emissionsverursachenden Prozesse. Dagegen wurden die THG-Emissionen für den NIR in der Emissionsdatenbank des Umweltbundesamtes (ZSE) im Top-Down-Ansatz erfasst. Die Strukturierung der Emittenten erfolgte dabei gemäß IPCC und darüber hinaus entlang energiestatistischen Kriterien, Anlagen‑/ Verbrennungstechnik und immissionsschutzrechtlicher Einstufung. Der Betrachtungsschwerpunkt lag dabei eher auf dem Input der emissionsverursachenden Prozesse.
Insgesamt konnten die Daten aus dem Emissionshandel als die damals aktuellsten empirischen Daten aufgefasst werden, da insbesondere die dem NIR zugrundeliegenden Aktivitätsraten, wie sie aus der AG Energiebilanz stammten, nicht zeitnah verfügbar waren, sondern als Auswertetabelle oft lediglich vorläufigen Charakter besaßen. Daher war die Nutzung der ETS-Daten für die Emissionsberichterstattung im maßgeblichen Interesse der Qualitätssicherung und –verbesserung im Sinne der Nutzung der bestverfügbaren Daten. Hierbei waren allerdings die strengen Datenschutzbestimmungen zu den anlagenbezogenen Daten des ETS zu beachten.
Im Vorhaben wurden umfassend anonymisierte Daten des Emissionshandels für den Vergleich mit den Daten der Nationalen Klimaberichterstattung aufgearbeitet. Dabei war einerseits eine syntaktische Interpretation und Aggregation von Materialien- und Chargeninformation erforderlich. Andererseits wurden in quantitative Analysen Abdeckungsgrade der für ganz Deutschland berichteten Emission durch die Emissionen des ETS bestimmt und validiert. Der inhaltliche Schwerpunkt lag dabei auf den Emissionen aus Raffinerien, Kokereien und der der Eisen- und Stahlindustrie. Außerdem wurden die damals bei der DEHSt verfügbaren Daten zu den ab 2013 zusätzlich emissionshandelspflichtigen Anlagenarten aufgearbeitet und interpretiert.
Im Ergebnis wurde somit die nationale Klimaberichterstattung validiert, um so auch den immer strengeren internationalen Anforderungen zu genügen, die auch Voraussetzung für die Teilnahme an den flexiblen Mechanismen (Emissionshandel, Joint Implementation, Green Development Mechansim) unter der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) waren.
Infos
Projektleitung
- Wolfram Jörß
Mitarbeitende
Titel
Datenaustausch zwischen Emissionshandel und Nationaler Klimaschutzberichterstattung
Laufzeit
2010 bis 2012
Zuwendungs-/Auftraggeber
Projektpartner
Infos
Titel
Datenaustausch zwischen Emissionshandel und Nationaler Klimaschutzberichterstattung
Laufzeit
2010 bis 2012
Zuwendungs-/Auftraggeber
Projektpartner
Projektleitung
- Wolfram Jörß
Mitarbeitende