Im Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Damit waren alle Vertragspflichten für Deutschland verbindlich. Diese erstreckten sich im Kern auf zwei Bereiche: die Umsetzung der Emissionsreduktionsverpflichtung und die regelmäßige und korrekte Berichterstattung zu den nationalen Treibhausgasemissionen und Senkenaktivitäten.

In diesem Projekt mit dem Langtitel „Bereitstellung der Energiedaten für stationäre Feuerungsanlagen zur Erfüllung der Berichtspflichten im Rahmen des Nationalen Treibhausgasinventars (NIR 2006) und des Berichtes zur Festlegung der zugewiesenen Mengen nach Kyoto-Protokoll“ wurde das Umweltbundesamt (UBA) bei der Erfüllung der Pflichten zur Emissionsberichterstattung unterstützt.

Ende 2006 waren der endgültige und verbindliche Inventarbericht der Kyoto-Treibhausgase (NIR) für den Zeitraum ab 1990 und der „Bericht zur Festlegung der zugewiesenen Mengen“ nach Artikel 3.7 und 3.8 des Protokolls und nach Artikel 3 der Ratsentscheidung 2002/358/EC vorzulegen.

Das Emissionsminderungsziel gegenüber dem Basisjahr war bisher für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dieser ‚Burden-Sharing-Vereinbarung‘ in relativen Angaben festgeschrieben. Mit dem „Bericht zur Festlegung der zugewiesenen Mengen“ wurden die Minderungsziele für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU in absoluten Mengen festgeschrieben. Entscheidend war dabei das Jahr 1990 als Basisjahr für die Treibhausgase CO2, CH4 und N2O.

Die Bereitstellung der Zahlen für die Aktivitätsraten der stationären Feuerungsanlagen für das Jahr 1990 war mit umfangreichen Datenrecherchen und Berechnungen verbunden. Dabei waren die durch Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und deren Gremien (IPCC) festgelegten Qualitätsanforderungen bis Ende 2006 vollständig zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Anforderungen an die Ermittlung der Basisdaten sowie die Berichterstattung der Emissionen war Voraussetzung für die Teilnahme Deutschlands an den flexiblen Mechanismen, z.B. dem internationalen Emissionshandel.

Ziele des Vorhabens waren:

  1. Überprüfung der Daten für stationäre Feuerungsanlagen für das Jahr 1990 als Grundlage für die Emissionsinventare und den Bericht zur Festlegung der zugewiesenen Mengen: Die Daten für Aktivitätsraten als Grundlage für die Emissionen für den Bereich der stationären Feuerungsanlagen für das Basisjahr 1990 entsprechen derzeit nicht den Anforderungen der IPCC (dargelegt in den Qualitätsanforderungen der IPCC). Die Daten für das Jahr 1990 mussten überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls vervollständigt oder korrigiert werden. Dies betraf insbesondere die Daten aus den Neuen Bundesländern bzw. der ehemaligen DDR für das Jahr 1990. Aufgrund der historischen Gegebenheiten war die Datenlage für das Gebiet der Neuen Bundesländer für das Jahr 1990 lückenhaft. Zudem sollte die Dokumentation der Basisdaten für das Jahr 1990 zu stationären Feuerungen für Gesamtdeutschland überarbeitet und vervollständigt werden.
  2. Ergänzung der Daten für die „Bilanz der Emissionsursachen“ für die Jahre 1999-2004: Die Daten zu den Aktivitätsraten in stationären Feuerungen sollten im UBA-Modell „Bilanz der Emissionsursachen“ für die Jahre 1999-2004 ergänzt werden. Hierbei waren die Qualitätsanforderungen der IPCC zu berücksichtigen. Die Daten zu Aktivitätsraten aus stationären Feuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Hauptquellgruppen waren so aufzubereiten, dass ihre Qualität den Anforderungen an die Berichtspflichten gemäß IPCC, UN/ECE und der EU entsprach. Als Grundlage diente die Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland sowie weitere Statistiken.

Als Ergebnis des Vorhabens sollte das Umweltbundesamt in der Lage sein, mit einer aktualisierten und qualitätsüberprüften Datenbasis im Bereich der stationären Feuerungsanlagen die internationalen Berichterstattungspflichten zu erfüllen.