Sommersmog, versauernde Böden, überdüngte Gewässer – die EU wollte die Mitgliedsstaaten dazu bringen, diese Umweltschäden zu mindern. Die sogenannte NEC-Richtlinie der EU sah daher sinkende nationale Emissionshöchstmengen (National Emission Ceilings – NECs) für die folgenden vier Luftschadstoffe vor: Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige Kohlenwasserstoffe und Ammoniak. Ziel des neuen IZT-Forschungsprojektes war es, die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes für die vier Schadstoffe zu aktualisieren und darauf aufbauende Prognosen bis zum Jahr 2020 zu erarbeiten. Des Weiteren sollten technische und nicht-technische Maßnahmen analysiert werden, mit deren Hilfe die betreffenden Emissionen so weit reduziert werden könnten, dass Deutschland die NEC-Richtlinie einhalten könnte.

Wichtigster Regelungsgegenstand der NEC-Richtlinie (2001/81/EG) waren nationale Emissionshöchstmengen (National Emission Ceilings – NECs) für SO2-, NOx-, NH3– und NMVOC-Emissionen, die in Anhang 1 der Richtlinie aufgelistet sind. Diese Emissionsbegrenzungen der nationalen Gesamtemissionen waren bis zum Jahr 2010 einzuhalten. Über die zur Einhaltung dieser Werte vorgesehenen Maßnahmen zur Emissionsminderung und über die Entwicklung der Emissionen war der EU-Kommission zu berichten: Die NEC-Richtlinie bestimmte, dass die Mitgliedstaaten nationale Programme zur fortschreitenden Verminderung der Emissionen erstellen (Artikel 6) und ein Maßnahmenprogramm zur Einhaltung der NECs vorlegen (Artikel 8) sollten.

Mit dem Vorhaben sollte ein Entwurf für die Fortentwicklung des Nationalen Programms zur Einhaltung der NEC-Richtlinie aus wissenschaftlicher Sicht geschaffen werden. Hierzu waren die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) für die vier Schadstoffe der NEC-Richtlinie zu aktualisieren und darauf aufbauende Prognosen zur Entwicklung der Schadstoffe zu erstellen. Des weiteren waren Maßnahmen und Instrumente zu deren Umsetzung zu analysieren, die die damaligen Emissionsminderungspotenziale erschließen sollten.

Das Vorhaben wurde in zwei Arbeitspaketen durchgeführt:

  1. Auf Basis einer Zusammenstellung der historischen Emissionen ab 2000 und vorläufiger Emissionen für 2005 wurden Referenz-Emissionsprognosen für die Jahre 2010, 2015 und 2020 erstellt. Basis der Referenzprognosen waren umweltpolitische Regelungen, Instrumente und Maßnahmen, die bis 2005 bereits entschieden waren.
  2. In allen für die vier Schadstoffe relevanten Emittentensektoren, d.h. stationäre Feuerungsanlagen (Kraftwerke, Industrie, Gewerbe und Haushalte), Verkehr und mobile Maschinen, Industrieprozesse, Lösemittelverwendung und Landwirtschaft, wurden die Potenziale von über das Referenzszenario hinausgehenden Maßnahmen zur Emissionsminderung analysiert und in verschiedenen Szenarien zusammengefasst.

Als Ergebnis des Vorhabens wurde das Umweltbundesamt in die Lage versetzt, auf einer aktualisierten wissenschaftlichen Basis ein überarbeitetes Nationales Programm zur Einhaltung der NEC-Richtlinie zu erstellen.