Ziel des neuen IZT-Forschungsprojektes war es, die Ursachen für Grenzwertüberschreitungen zu ermitteln – für Feinstaub PM10 und für Feinstaub PM2,5. Weiterhin sollten die beteiligten Wissenschaftler emissionsmindernde Maßnahmen identifizieren, die die Feinstaubbelastung reduzieren konnten. Auftraggeber war das Umweltbundesamt.

Trotz der bisher auf nationaler und internationaler Ebene eingeleiteten Emissionsminderungsmaßnahmen ließ sich aus Immissionsprojektionen ableiten, dass in Deutschland auch in Zukunft von erheblichen Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub PM10, insbesondere des Kurzzeitgrenzwertes, ausgegangen werden muss. Es galt daher die Ursachen dieser Überschreitungen zu ermitteln, und zu prüfen, inwieweit weitergehende Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Einhaltung der Grenzwerte effektiv beitragen konnten. Zwei, prinzipiell zusammenhängende umweltpolitische Direktiven, nämlich die sog. „NEC-Richtlinie“ und die EU-Rahmenrichtlinie gaben dabei die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Luftqualitätsentwicklung in Europa und damit auch in Deutschland für die Jahre bis 2020 vor. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft in Europa blieb der heutige PM10 Grenzwert erhalten, wurde aber um einen Grenzwert für PM2,5 ergänzt. In die geplante Überarbeitung der NEC-Richtlinie wurde eine nationale PM2,5 Emissionsobergrenze aufgenommen. Die Umsetzung der beiden Direktiven verlangte eine Beurteilung der Auswirkungen möglicher und bereits geplanter Maßnahmen auf die Luftqualität, da das Ziel sein musste, sowohl die Emissionsbegrenzungswerte der NEC-Richtlinie als auch die Luftqualitätsgrenzwerte der EU-Richtlinien zu erreichen und gegebenenfalls auch zu unterschreiten.

Zur Ableitung einer optimalen nationalen Strategie musste die Bewertung der Maßnahmeneffektivität bezüglich ihrer Auswirkung auf Kosten und Immissionen erfolgen, wobei wegen der geplanten Einführung eines Grenzwertes für PM2,5 neben PM10 in Zukunft auch verstärkt PM2,5 betrachtet werden musste.

Ziel des Vorhabens war es, die Ursachen für die Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub PM10 und für den geplanten Grenzwert für Feinstaub PM2,5 zu ermitteln und geeignete emissionsmindernde Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu identifizieren. Die bereits in vorhergehenden Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts untersuchten Einzelmaßnahmen sollten dazu zu Maßnahmenbündeln zusammengefasst werden (Maßnahmenszenario). Die Minderungspotentiale der Maßnahmenbündel und die damit verbundenen Kosten waren zu ermitteln. Die immissionsseitigen Auswirkungen der Maßnahmenbündel waren mit Hilfe geeigneter Ausbreitungsrechnungen zu bestimmen. Die auf Basis der einzelnen Maßnahmenbündel prognostizierte Immissionssituation wurde mit den Zielvorgaben der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den zu erwartenden Vorgaben der novellierten europäischen Luftqualitätsrichtlinie verglichen, um den zur Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Emissionsminderungsumfang zu ermitteln.

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Projektseite: http://www.parest.de/