Abstract

Im deutschen Recht gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine spezifische Regelung für Energy Sharing. Nichtsdestotrotz ist die praktische Umsetzung von Energy Sharing Communities (ESCs) unter Berücksichtigung aller energiewirtschaftlichen Aufgaben und Verpflichtungen und durch den Einsatz intelligenter Systeme schon jetzt möglich, wenn auch komplex. Ein Blick auf die Praxis zeigt dabei, dass Projekte zur gemeinschaftlichen Stromversorgung vor Ort heute vor allem hinter dem Netzanschlusspunkt stattfinden. In Abgrenzung zu solchen Quartiers-, Gebäude oder Mieterstrommodellen findet für Energy Sharing zumindest ein Teil der realen, virtuellen und bilanziellen Lieferbeziehungen zwischen den Teilnehmern unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes statt.  

Insbesondere die Marktrollen des Stromlieferanten, Netzbetreibers und Messstellenbetreibers und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten sind in diesem Kontext von zentraler Bedeutung für die energiewirtschaftliche Umsetzung von ESCs. Neue Möglichkeiten schafft hier die Novellierung der Electricity Market Directive (EMD) der Europäischen Kommission. Einen ersten Schritt in diese Richtung stellt die mit dem Solarpaket I bereits eingeführte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dar, durch die in Deutschland erstmals die Belieferung der Endkundschaft ohne Erfüllung vollständiger Lieferantenpflichten ermöglicht wurde. 

Je nach Rechtsrahmen lassen sich verschiedene Modelle realisieren, die teils bereits bestehende Ansätze beschreiben. 

Autor*innen
Babilon, Linda; Strippchen, Lisa; Dornmair, Dr. Rita; Karg, Ludwig; Degel, Melanie; Handke, Volker; Ludwig, Katrin
Forschungsfelder

Energie, Klima und Infrastruktur